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Apps für einen gesünderen Alltag

Wissenschaftliche Unterstützung: Dr. Hansjörg Mühlen

Immer mehr Menschen nutzen ein Smartphone und praktische Apps für alle Lebenslagen. Eine App kann auch dabei helfen, das eigene Gesundheitsverhalten im Alltag zu verbessern.

Quasi „to go“ bieten solche Apps zum Beispiel Beratung, Motivationstipps, Rezepte und Sportübungen zum Nachmachen oder die Möglichkeit, die eigenen Fortschritte zu überwachen.

Worauf bei der Auswahl einer App zu achten ist und in welchen Fällen die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt lesen Sie hier. 

Wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass Apps beispielsweise bei der Verbesserung des Ernährungs- oder Bewegungsverhaltens helfen können. Dies klappt besonders gut, wenn die App anerkannte Techniken zur Verhaltensänderung berücksichtigt und längere Zeit genutzt wird (länger als 8 Wochen).

Ein Blick in die App-Stores zeigt: Das Angebot von Apps zum Thema Lebensstil, Ernährung und Bewegung ist enorm. Wie findet man da eine App, die die eigenen Bedürfnisse und Qualitätsansprüche erfüllt? Nicht alle Apps werden fachgerecht beurteilt. Es gibt derzeit keine offizielle Prüfstelle für Gesundheits-Apps.


Worauf sollte man bei der Auswahl und Verwendung von Apps achten?

Zunächst sollte man herausfinden, was man genau von der App erwartet. Will man Inspiration für gesündere Rezepte oder eine App, die das Bewegungsverhalten erfasst? Ist die Frage beantwortet, kann nach entsprechenden Stichworten in den App-Stores gesucht werden. Doch es ist gar nicht so leicht, die Qualität von Apps zu beurteilen.

Nutzungsbewertungen in den App-Stores bieten einen ersten Eindruck, ob die App für andere Menschen hilfreich ist, die sie heruntergeladen haben. Wer hinter diesen Bewertungen steckt und mit welcher Motivation die Bewertungen vorgenommen wurden, bleibt jedoch offen.

Auch die Datensicherheit ist ein wichtiger Aspekt. Die App sollte eine Datenschutzerklärung aufweisen und über den Umgang mit den Daten informieren. Außerdem sollte die App nur auf Daten zugreifen, die auch für ihre Funktionen erforderlich sind.

Der Herausgeber der App sollte in einem Impressum zu sehen sein. Auch über die Finanzierung der App sollten Informationen genannt sein. Ist die App kostenpflichtig, refinanziert sich die App selbst. Manchmal wird sie auch von Krankenkassen bezuschusst oder durch öffentliche Förderung gesponsert. Kritischer kann es sein, wenn sich die App über Produktwerbung oder Datenverkauf finanziert.

Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit bietet eine Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps an.


Wo finde ich qualitätsgeprüfte Apps?

Ende 2019 ist in Deutschland das Digitale-Versorgungs-Gesetz in Kraft getreten, wonach Ärztinnen und Ärzte bestimmte Apps, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), an ihre Patientinnen und Patienten verschreiben dürfen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft dafür Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Danach können die getesteten Apps 1 Jahr an Patientinnen und Patienten verschrieben werden. Der Hersteller muss in dieser Zeit nachweisen, dass die Apps tatsächlich die Therapie verbessern. Alle Apps, die die Anforderungen des BfArM erfüllen, werden im DiGA-Verzeichnis aufgeführt.


Wann werden Apps von der Krankenkasse übernommen?

Apps, die wie ein Präventionskurs in digitaler Form aufgebaut sind, können sich von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifizieren lassen. Krankenkassen müssen dann zumindest einen Teil der Kosten der App übernehmen. Einige Krankenkassen bieten auch eigene Apps an.

Seit Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes sind Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für bestimmte Apps (DiGAs) zu übernehmen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Apps aus dem DiGA-Verzeichnis verordnen. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Das Rezept kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Anschluss erhält man einen Code, mit dem die App kostenfrei heruntergeladen und freigeschaltet werden kann. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis, in dem entsprechende Apps aufgelistet sind – das DiGA-Verzeichnis

Quellen:

Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.: Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps. (Letzter Abruf: 07.05.2024)
Bitkom e. V.: 30-Milliarden-Markt rund um das Smartphone. (Letzter Abruf: 07.05.2024)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Wissenswertes zu DiGA. (Letzter Abruf: 07.05.2024)
Bundesministerium für Gesundheit: Ärzte sollen Apps verschreiben können. 2019 (Letzter Abruf: 07.05.2024)
McKay, F. H. et al.: Using Health and Well-Being Apps for Behavior Change: A Systematic Search and Rating of Apps. In: JMIR Mhealth Uhealth, 2019, 7: e11926
Schoeppe, S. et al.: Efficacy of interventions that use apps to improve diet, physical activity and sedentary behaviour: a systematic review. In: Int J Behav Nutr Phys Act, 2016, 13: 127
Stand: 07.05.2024